Die Beschwerdeführerin publiziert die wöchentlich erscheinende Boulevardzeitschrift d.. Der vorliegende Fall betrifft Gegendarstellungen zu Meldungen in Bezug auf Herrn G.,
Kategorie: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
F.F. gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) 53962/19
DRITTE SEKTION ENTSCHEIDUNG Individualbeschwerde Nr. 53962/19 F.F. gegen Deutschland (siehe beigefügte Tabelle)
PILL gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) 51451/19
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE DRITTE SEKTION ENTSCHEIDUNG Individualbeschwerde Nr. 51451/19
ROTH gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) 31576/19
Die Rechtssache betrifft die hauptsächlich auf die Artikel 8 und 6 der Konvention gestützten Rügen des Beschwerdeführers betreffend die Weigerung der innerstaatlichen Behörden, ihm in der Justizvollzugsanstalt
RECHTSSACHE X. UND Y. U. A. gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) 815/18 und 4 weitere
Die Beschwerden betreffen die Vereinbarkeit des Gesetzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz), welches Kollisionen regelt, die auftreten, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge anwendbar sind,
Z. gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) 20160/16
In der vorliegenden Rechtssache rügt die Beschwerdeführerin unter Berufung auf Artikel 10 der Konvention, dass ihr versagt wurde, in der Hauptverhandlung in der Strafsache gegen O.G. wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz
Gutachten vom 29.5.2020 auf Antrag des armenischen Verfassungsgerichtshofs – P16-2019-001
Hintergrund und innerstaatliches Verfahren Von 1998 bis 2008 war Robert Kocharyan Präsident Armeniens.
X. und XX. gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Individualbeschwerden Nrn. 49646/10 und 3365/11
Der 19… geborene Beschwerdeführer begann seine berufliche Laufbahn in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahre […] als Ingenieur. Vom […] bis […]
ENKE gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Individualbeschwerde Nr. 545/08
FÜNFTE SEKTION ENTSCHEIDUNG Individualbeschwerde Nr. 545/08 E. ./. Deutschland
STÜRMER gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Individualbeschwerde Nr. 49372/10
Die Beschwerdeführer kamen zwischen 1959 und 1962 mit Fehlbildungen ihrer oberen und/oder unteren Extremitäten und anderen Funktionsstörungen ihrer inneren Organe zur Welt,