EuroGesetze – Unterstützung bei der Suche nach Gesetzen und rechtlichen Informationen

Die EuroGesetze-Website wurde erstellt, um bei der Suche nach rechtlichen Informationen sowie bei der Lösung verschiedener Probleme in der Anwaltspraxis zu helfen.

Die Website enthält Gesetze, Rechtspraxis (Gerichtsentscheidungen in Straf- und Zivilsachen), Informationen pädagogischer, wissenschaftlicher und kognitiver Natur, die sich in thematischen Abschnitten befinden. Auch auf der Website finden Sie Lösungen für komplexe Probleme.

Recht

Rechtshilfe bei der Beantragung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Der EMRK sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten. Daher unterstehen mit Ausnahme von Weißrussland und dem Vatikanstaat sämtliche international anerkannten europäischen Staaten einschließlich Russlands, der Türkei, Zyperns und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR. Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen. Präsident des Gerichtshofs ist seit dem 18. Mai 2020 der isländische Richter Róbert Ragnar Spanó.

Neue Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:

  • RECHTSSACHE PRADE ./. DEUTSCHLAND (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Individualbeschwerde Nr. 7215/10. Der Beschwerdeführer rügte insbesondere, dass durch die Verwertung von Beweismitteln, die bei einer unrechtmäßigen Wohnungsdurchsuchung zufällig gefunden worden seien, Artikel 6 Abs. 1 der Konvention verletzt worden sei.
  • RECHTSSACHE BUCHLEITHER ./. DEUTSCHLAND. Individualbeschwerde Nr. 20106/13. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass die unbefristete Aussetzung des Umgangs zwischen ihm und seiner Tochter sein Recht auf Achtung seines Familienlebens nach Artikel 8 der Konvention verletzt habe.
  • LASOS gegen Deutschland. Individualbeschwerde Nr. 10885/15. Am 5. Mai 2011 stellte die Mutter der beiden Kinder des Beschwerdeführers beim Familiengericht den Antrag, das Umgangsrechts des Beschwerdeführers auszusetzen. Am 17. Mai 2013 beschloss das Gericht, dass der Beschwerdeführer alle drei Monate einen vierstündigen Umgangskontakt mit den Kindern haben solle. Am 19. Februar 2014 wies das Oberlandesgericht die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers zurück. Am 21. Oktober 2014 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ohne Angabe von Gründen ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 1814/14).
  • HOFFMANN gegen Deutschland. Individualbeschwerden Nrn. 66861/11 und 33478/12. Von 1991 an war der Beschwerdeführer der Generalintendant des städtischen Theaters in M. Nach Budgetkürzungen überzog das Theater sein Budget 2002 unter Leitung des Beschwerdeführers um 386.000 Euro, woraufhin dieser eine Abmahnung des Bürgermeisters erhielt. Die Prognosen für 2003 ließen ebenfalls erhebliche Überschreitungen und eine Nichteinhaltung der vereinbarten Budgetkürzungen erkennen. Im Juli 2003 wurde wegen der Budgetüberschreitungen und des Verhaltens des Beschwerdeführers gegenüber Mitarbeitern und dem Bürgermeister eine nicht öffentliche Stadtratssitzung angesetzt, um über seine berufliche Zukunft zu entscheiden. Bei der Sitzung wurde die Kündigung des Beschwerdeführers beschlossen. Am 17. Juli 2013 erhielt der Beschwerdeführer wegen eines von ihm gezogenen Vergleichs der städtischen Mitarbeiter und des Bürgermeisters mit der Stasi, dem Geheimdienst der DDR, seine Kündigung.
  • RECHTSSACHE BERGMANN gegen DEUTSCHLAND. Individualbeschwerde Nr. 23279/14. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass die nachträgliche Verlängerung seiner Sicherungsverwahrung in der Einrichtung für Sicherungsverwahrte in R. über die frühere gesetzlich zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinaus sein Recht auf Freiheit nach Artikel 5 Abs. 1 der Konvention verletze und gegen das Verbot rückwirkender Bestrafung nach Artikel 7 Abs. 1 der Konvention verstoße.
  • THUMM gegen Deutschland. Individualbeschwerde Nr. 54307/13. Der Beschwerdeführer rügte unter Berufung auf Artikel 5 Abs. 1 der Konvention, dass er durch die Fortdauer seiner Haft über einen Zeitraum von mehr als fünf Monaten über das Ende seiner Freiheitsstrafe am 13. Februar 2013 hinaus, ohne dass die innerstaatlichen Gerichte die erforderliche Entscheidung über die Notwendigkeit der gegen ihn erlassenen Sicherungsverwahrungsanordnung getroffen hätten, in seinem Recht auf Freiheit verletzt worden sei.

Während der EGMR nach seiner Gründung im Jahre 1959 nur mit eingeschränkten Befugnissen im Rahmen des Schutzsystems der EMRK ausgestattet war und seine Bedeutung deshalb vergleichsweise gering blieb, hat er spätestens seit seiner grundlegenden Reform im Jahre 1998 enorm an Einfluss gewonnen. Gerade in den letzten Jahren hat der EGMR zahlreiche Urteile erlassen, die nicht unerheblich in die Rechtsordnung einzelner Staaten eingegriffen und in der Öffentlichkeit ein breites Echo gefunden haben. Gleichzeitig sieht er sich mit einer ständig steigenden Zahl von Beschwerden konfrontiert, die zu einer chronischen Überlastung geführt haben. In jüngster Zeit wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um dieses Problems Herr zu werden, etwa die Verabschiedung des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK, das insbesondere die Ablehnung von Beschwerden erleichtert. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dem obersten Gericht der Europäischen Union.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV sichert er „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union bildet er das Gerichtssystem der Europäischen Union, das im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative einnimmt.

Die Website enthält aktuelle Informationen zu neuen Gesetzen

Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen.

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