Kategorie: Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank

Auch nach dem Bundesteilhabegesetz entscheidet die Arbeitsgerichtsbarkeit im Beschlussverfahren über den Anspruch auf Kostentragung für die Schwerbehindertenvertretung, selbst wenn es sich um Anwaltskosten für ein Verfahren vor einer Fachkammer für Personalvertretungsrecht handelt, mit dem die Schwerbehindertenvertretung einen Beschluss des Personalrats angreift

Gericht: VG Berlin Fachkammer für Personalvertretungssachen Entscheidungsdatum: 23.06.2021 Aktenzeichen: 72 K 2/21 PVB