Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für 1. Anzeigen der Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit durch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 53 Absatz
RECHTSSACHE KREBS gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Individualbeschwerde Nr. 68556/13
Der Beschwerdeführer machte geltend, dass eine Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 und 2 der Konvention vorliege, da bei der Beweiswürdigung im Rahmen der Strafzumessung nach seiner ersten Verurteilung durch Äußerungen
RECHTSSACHE EVERS gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Individualbeschwerde Nr. 17895/14
Der Beschwerdeführer machte insbesondere geltend, dass er durch die im Rahmen eines Betreuungsverfahrens getroffene Entscheidung der innerstaatlichen Gerichte, ihm den Umgang mit einer geistig behinderten Frau zu untersagen,
RECHTSSACHE P. N. gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Individualbeschwerde Nr. 74440/17
Die Individualbeschwerde betrifft die polizeiliche Anordnung, Lichtbilder, Finger- und Handflächenabdrücke sowie eine Personenbeschreibung des Beschwerdeführers anzufertigen.
PLISKE gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Individualbeschwerde Nr. 31193/18
FÜNFTE SEKTION ENTSCHEIDUNG Individualbeschwerde Nr. 31193/18 P. ./. Deutschland Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Fünfte Sektion) hat in seiner Sitzung am 22.
RECHTSSACHE A. UND ANDERE GEGEN DEUTSCHLAND (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Individualbeschwerde Nr. 40495/15 und zwei weitere
Die vorliegende Rechtssache betrifft die Verurteilung des verstorbenen Ehemanns (N. A.) der ersten Beschwerdeführerin und die Verurteilung des zweiten und des dritten Beschwerdeführers wegen Drogendelikten im Zusammenhang
RECHTSSACHE MÜLLER GEGEN DEUTSCHLAND (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Individualbeschwerde Nr. 24173/18
Die Beschwerde betrifft die Vereinbarkeit eines dem Beschwerdeführer, einem Rechtsanwalt, auferlegten Ordnungsgeldes mit Artikel 8 der Konvention.
Erbschaftskauf
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 9 Erbschaftskauf § 2371 Form Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf der notariellen Beurkundung.
Erbschein. Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 8 Erbschein § 2353 Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und,
Erbverzicht. Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 7 Erbverzicht § 2346 Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit (1) Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser