Die Beschwerdeführer rügten unter Berufung auf die Artikel 8 und 10, aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aus § 111 Telekommunikationsgesetz (TKG) seien von ihnen als Nutzer von Prepaid-Mobilfunkkarten
Individualbeschwerde Nr. 37404/15 DRESCHER gegen Deutschland (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE FÜNFTE SEKTION ENTSCHEIDUNG Individualbeschwerde Nr. 37404/15 D. ./. Deutschland (siehe beigefügte Tabelle)