Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Allgemeine politik-Empfehlung Nr. 13 von ECRI Bekämpfung von Antiziganismus und der Diskriminierung von Roma

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Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Allgemeine politik-Empfehlung Nr. 13 von ECRI Bekämpfung von Antiziganismus und der Diskriminierung von Roma

VERABSCHIEDET am 24. Juni 2011

Straßburg, September 2011

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI):

Gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention;

Gestützt auf die Empfehlung CM/Rec(2009)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Bildung von Roma und Fahrenden in Europa (angenommen am 17. Juni 2009);

Gestützt auf die Empfehlung CM/Rec(2008)5 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Politik für Roma und Fahrende in Europa (angenommen am 20. Februar 2008);

Gestützt auf die Empfehlung Rec(2006)10 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über einen besseren Zugang zu einer medizinischen Versorgung für Roma und Fahrende in Europa (angenommen am 12. Juli 2006);

Gestützt auf die Empfehlung Rec(2005)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Verbesserung der Wohnverhältnisse von Roma und Fahrenden in Europa (angenommen am 23. Februar 2005);

Gestützt auf die Empfehlung Rec(2004)14 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Bewegung und die Lagerplätze von Roma und Fahrenden in Europa (angenommen am 1. Dezember 2004);

Gestützt auf die Empfehlung Rec(2007)17 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und Beschäftigungssituation von Roma und Fahrenden in Europa (angenommen am 27. November 2001);

In Anerkennung der Arbeit des Sachverständigenausschusses zu Roma und Fahrenden (MG-S-ROM);

Unter Berücksichtigung der Arbeit des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte;

In Anerkennung der Arbeit des beratenden Ausschusses zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten;

Unter Hinweis auf die allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 3 von ECRI über die Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz gegen Roma/Zigeuner, die die Mitgliedstaaten beim Ergreifen wirksamer Maßnahmen gegen die Diskriminierung unterstützen soll, die Roma/Zigeuner erleben;

Unter Hinweis auf die allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 10 von ECRI über die Bekämpfung von Rassismus und rassistisch motivierter Diskriminierung in und durch die Schulbildung und ihre allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 11 über die Bekämpfung von Rassismus und rassistisch motivierter Diskriminierung in der Polizeiarbeit;

In Betonung, dass die ECRI in ihren länderspezifischen Berichten seit vielen Jahren den Mitgliedstaaten empfiehlt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Vorurteilen, Diskriminierung, Gewalt und sozialer Ausgrenzung, die von Roma erlebt werden, zu ergreifen und der Identität der Roma eine echte Chance für ein Weiterbestehen zu geben;

In Betonung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seit mehreren Jahren ein Fallrecht im Hinblick auf die von Roma in zahl-reichen Bereichen erlebte Diskriminier-ung entwickelt und sie als besonders benachteiligte und schutzbedürftige Minderheit betrachtet hat, die besondere Aufmerksamkeit verdient;

Unter Hinweis auf die Tatsache, dass Antiziganismus eine spezifische Form von Rassismus ist, eine Ideologie, die auf einer rassischen Überlegenheit gründet, eine Form von Entmenschlichung und des institutionellen Rassismus, der auf historischer Diskriminierung basiert, und die sich u.a. durch Gewalt, Hassreden, Ausbeutung, Stigmatisierung und die radikalsten Formen der Diskriminierung ausdrückt;

In Betonung, dass Antiziganismus eine besonders hartnäckige, gewalttätige, wiederkehrende und verbreitete Form des Rassismus ist, und in der Überzeugung für die Notwendigkeit, dieses Phänomen auf allen Ebenen und mit allen Mitteln zu bekämpfen;

Unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Diskriminierung von Roma vorwiegend auf deren ethnischer Abstammung und Lebensart basiert;

In tiefer Sorge angesichts der steigenden Zahl von Gewalttaten gegen immer mehr Roma und der viel zu häufig vorkommenden Straffreiheit, deren sich die Täter erfreuen;

Unter Hinweis auf die Tatsache, dass der Erhalt der einzigartigen Identität einiger Roma-Gemeinschaften, mit denen sich ihre Mitglieder verbunden fühlen, sowohl durch die wirtschaftliche Entwicklung als auch vergebliche Versuche der Integration gefährdet wird;

Mit der Feststellung, dass für viele Roma-Bürger der Europäischen Union die Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit durch verwaltungstechnische Hürden behindert wird und dass sie Opfer von Intoleranz und missbräuchlichen Praktiken werden;

Aber auch in Anerkennung der Tatsache, dass viele Mitgliedstaaten politische Richtlinien verabschiedet haben, die einerseits die Situation der Roma in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnen, Gesundheit und Kultur verbessern und andererseits die Diskriminierung bekämpfen sollen, denen die Roma ausgesetzt sind, und damit in Anerkennung des politischen Willens zur Lösung der Probleme, mit denen die Roma konfrontiert sind;

In Berücksichtigung der Tatsache, dass die Gemeinden und Regionen eine besonders wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Antiziganismus spielen;

Im Bewusstsein der zahlreichen Initiativen, die vom Europarat ergriffen wurden, u.a. jene des Menschenrechtskommissars der Vereinten Nationen, der OSZE und der Europäischen Union, um die Lage der Roma zu verbessern, und in Anerkennung der Resultate dieser Initiativen;

Unter Beachtung der Tatsache, dass trotz allem die Situation der Roma in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor alarmierend ist und sich die Anzeichen für Antiziganismus kontinuierlich mehren und verschlechtern;

In der Sorge, dass der politische Diskurs in vielen Mitgliedstaaten dazu tendiert, die Roma zu stigmatisieren und Hass gegen sie schüren;

Mit der besorgten Feststellung, dass die öffentliche Meinung in vielen Mitgliedstaaten weiterhin offen feindselig gegen Roma ist;

In der Sorge, dass einige Medien ein negatives Bild der Roma verbreiten;

In Betonung der Tatsache, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Antiziganismus ausreichende personelle und finanzielle Mittel erfordern, um wirksam zu sein;

In Berücksichtigung der Tatsache, dass Maßnahmen für den Erhalt der Roma-Identität eines der Instrumente für die Bekämpfung der Antiziganismus darstellen;

Im Bewusstsein, dass eine Politik, die eine Verbesserung der Situation der Roma zum Ziel hat, nicht nur eine langfristige Investition erfordert, sondern auch einen klaren politischen Willen und die Mitwirkung der Roma sowie der Zivilgesellschaft;

In Betonung der Tatsache, dass es für die Roma-Gemeinschaft unerlässlich ist, ihre eigene Rolle zu verstehen, die sie bei der Bekämpfung von Antiziganismus spielen muss ;

Unter Hinweis auf die Tatsache, dass Europa seine Geschichte aus der Verpflichtung zur Erinnerung, Wachsamkeit und des Widerstands im Hinblick auf das Entstehen rassistischer, fremdenfeindlicher, antisemitischer und intoleranter Phänomene ableitet;

Unter Hinweis auf die Tatsache, dass der Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz ein integraler Bestandteil des Schutzes und der Förderung der allgemeinen und unteilbaren Menschenrechte ist, die sich ohne Unterschied für die Rechte eines jeden Menschen einsetzen;

Auch in der Feststellung der Tatsache, dass die vorherrschenden Vorurteile gegen Roma in vielen Bereichen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens zu ihrer Diskriminierung führen, und dass diese Vorurteile erheblich zum Prozess der sozialen Ausgrenzung der Roma beitragen;

und

mit dem Hinweis, dass in der vorliegenden Empfehlung der Terminus „Roma” nicht nur Roma, sondern auch Sinti, Kali, Ashkali, „Ägypter”, Manouche und verwandte Bevölkerungsgruppen in Europa sowie Fahrende einbezieht, und somit die große Vielfalt der betroffenen Gruppen widerspiegelt;

empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten:

1. sofern dies noch nicht geschehen ist, das Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention sowie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten zu ratifizieren;

2. im Rahmen eines nationalen Plans einen umfassenden, interdisziplinären Ansatz bei Angelegenheiten, die Roma betreffen, anzuwenden, der u.a. deren Vertreter in die Ausarbeitung, Gestaltung, Umsetzung und Evaluierung der politischen Richtlinien einbezieht, die sie betreffen;

3. das gegenseitige Vertrauen zwischen Roma und Behörden zu stärken, insbesondere durch die Ausbildung von Mediatoren, u.a. aus der Roma-Gemeinschaft;

4. die Antiziganismus im Bereich der Bildung zu bekämpfen, und dementsprechend:

a. der Umsetzung der allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 10 der ECRI über die Bekämpfung von Rassismus und rassistisch motivierter Diskriminierung in und durch die Schulbildung eine hohe Priorität einzuräumen;

b. Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Stereotypen, Vorurteilen und von Diskriminierung zu ergreifen, die Roma-Kinder in den Schulen erleben, indem sie die Eltern von Nicht-Roma-Kindern darauf aufmerksam machen und die Lehrkräfte insbesondere für den interkulturellen Unterricht ausbilden;

c. den Genozid der Roma („Parraijmos”) in den Lehrplan aufzunehmen;

d. dringende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich rechtlicher und politischer, um die Existenz separater Schulen zu beenden, die Roma-Kinder besuchen, und sie in Schulen zu integrieren, die von Kindern der Mehrheitsbevölkerung besucht werden;

e. die zu häufig stattfindende Zuweisung von Roma-Kindern auf Sonderschulen abzuschaffen und sicherzustellen, dass Roma-Schülern, die keine psychischen Störungen aufweisen, diese Zuweisung erspart wird und dass jene, die bereits diese Schulen besuchen, rasch in normalen Schulen eingeschrieben werden;

f. über Sanktionen die Belästigungen, die Roma-Kinder in der Schule erleben, zu bekämpfen;

g. alle angemessenen Schritte für die Bekämpfung des Schulschwänzens und des Schulabbruchs von Roma-Kindern zu ergreifen;

h. Maßnahmen mit dem Ziel durchzuführen, das Bewusstsein der Roma-Eltern für die Bedeutung des Kindergartens und dafür zu schärfen, Schulabbrüche zu verhindern und der Bildung ihrer Kinder Priorität einzuräumen;

i. alle finanziellen und verwaltungstechnischen Hürden abzubauen, die den Zugang von Roma-Kindern zur Bildung verhindern;

j. sicherzustellen, dass jedes Roma-Kind einen tatsächlichen Zugang zu einem Kindergarten hat;

k. Schulmediatoren einzustellen, auch aus der Roma-Gemeinschaft, um einen Kontakt zwischen der Schule und den Roma-Eltern zu gewährleisten;

l. sicherzustellen, dass eine große Anzahl Roma den Lehrerberuf ergreift, um die Integration der Roma-Kinder an den Schulen voranzutreiben;

m. bei Bedarf den Roma-Schülern Vorbereitungs- und Zusatzunterricht in der/den offiziellen Amtssprache/n anzubieten;

n. auf Antrag der Eltern den Roma-Schülern Unterricht in ihrer Muttersprache anzubieten;

o. Maßnahmen zu ergreifen, um einen kontinuierlichen Schulbesuch der Kinder von Fahrenden sicherzustellen;

p. den Zugang zu lebenslangem Lernen für erwachsene Roma zu erleichtern, wenn sie dieses wünschen;

q. sicherzustellen, dass die Lehrbücher keine Stereotypen über Roma, dafür aber Informationen über die Sprache, die Kultur und die Geschichte der Roma enthalten und die Vorteile präsentieren, die die Roma der Gesellschaft bringen;

r. sicherzustellen, dass Fälle von Diskriminierung von Roma im Bereich der Bildung verfolgt und bestraft werden;

5. Antiziganismus auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen und dementsprechend:

a. sicherzustellen, dass die nationale Gesetzgebung einen echten Schutz vor Diskriminierung bei der Beschäftigung enthält und dass dieser auch tatsächlich umgesetzt wird;

b. zu diesem Zweck ein entsprechendes Training der Beamten durchzuführen;

c. positive Maßnahmen für Roma im Hinblick auf Beschäftigung zu ergreifen, insbesondere in Bezug auf Einstellung und Berufsausbildung;

d. die Beschäftigung von Roma auf allen Ebenen des öffentlichen Sektors zu fördern;

e. Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung von Roma in Bezug auf Einstellung und Karriere zu eliminieren;

f. Roma, die im Bereich Beschäftigung Diskriminierung erleben, zu helfen, ihre Rechte bei den zuständigen zivilen oder Verwaltungsstellen wahrzunehmen;

g. Informations- und Aufklärungskampagnen für den privaten und öffentlichen Sektor durchzuführen, um die relevante Gesetzgebung bekannt zu machen und deren Umsetzung, insoweit es Roma betrifft, zu verbessern;

h. alle Hürden, u.a. bürokratische, im Hinblick auf die Ausübung traditioneller Gewerbe zu entfernen;

i. in Rücksprache mit den Roma Alternativen für ausgestorbene Gewerbe zu finden, die sie traditionell betrieben haben, z. B. indem man günstige Darlehen anbietet, um eigene Firmen zu gründen, und/oder Steuervergünstigungen gewährt;

j. sicherzustellen, dass Fälle von Diskriminierung von Roma im Bereich der Beschäftigung verfolgt und bestraft werden;

6. Fremdenfeindlichkeit im Bereich Wohnen und im Hinblick auf das Recht auf Achtung der Privatsphäre zu bekämpfen und dementsprechend:

a. Roma einen Zugang zu angemessenen Wohnungen zu gewähren;

b. die tatsächlich bestehende oder erzwungene Segregation von Roma im Bereich Wohnen zu bekämpfen;

c. sicherzustellen, dass die Bereitstellung neuer Sozialwohnungen für Roma ihrer Integration dienlich ist und sie nicht weiter separiert;

d. sicherzustellen, dass Roma nicht ohne Ankündigung und ohne Gelegenheit für einen Umzug in eine angemessene Unterkunft zwangsgeräumt werden;

e. Schritte zu ergreifen, um die Nutzung von Roma-Stellplätzen oder Lagern, die entgegen dem städtischen Bebauungsplan errichtet wurden, zu legalisieren, wenn eine Situation über einen längeren Zeitraum von den Behörden toleriert wurde;

f. die Koexistenz und das gegenseitige Verständnis zwischen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen in Nachbarschaften zu fördern, in denen Roma und Nicht-Roma leben;

g. Vorurteile und Stereotypen gegen Roma und Fahrende in Bezug auf den Zugang zu Wohnraum zu bekämpfen;

h. jede Diskriminierung von Roma in Bezug auf Wohnen zu bekämpfen, insbesondere durch die Gewährleistung, dass die Gesetze, u.a. die Antidiskriminierungsgesetze, ordnungsgemäß angewendet werden;

i. wirksame Maßnahmen gegen die Weigerung zu ergreifen, Roma in das Einwohnerverzeichnis aufzunehmen, wenn sie sich dauerhaft oder vorübergehend ansiedeln wollen;

j. sicherzustellen, dass die Raumplanungsvorschriften nicht systematisch das traditionelle Leben von Fahrenden behindern;

k. sicherzustellen, dass geeignete Stellplätze, sei es für eine dauerhafte oder temporäre Nutzung, den Fahrenden in ausreichender Zahl auf geeigneten und ordnungsgemäß erschlossenen Plätzen zur Verfügung gestellt werden;

l. die Konsultation zwischen allen lokalen Akteuren und den Fahrenden im Hinblick auf den Ort der für sie ausgewiesenen Lager-/Stellplätze zu fördern;

m. sicherzustellen, dass Fälle von Diskriminierung von Roma im Bereich Wohnen verfolgt und bestraft werden;

7. Antiziganismus im medizinischen Bereich zu bekämpfen und dementsprechend:

a. Maßnahmen zu ergreifen, um einen gleichberechtigten Zugang zu einer qualitativ guten medizinischen Versorgung für Roma sicherzustellen;

b. Gesundheitsmediatoren einzustellen, insbesondere aus der Roma-Gemeinschaft, um einen Kontakt zwischen dem medizinischem Personal und Verwaltungen und den Roma anzubieten;

c. positive Maßnahmen zu ergreifen, um auf diesem Wege sicherzustellen, dass keine finanziellen oder verwaltungstechnischen Hürden den Zugang der Roma zu einer Krankenversicherung und zur medizinischen Versorgung verhindern;

d. den Beschäftigten im Gesundheitswesen eine Ausbildung anzubieten, die die Bekämpfung von Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierung von Roma zum Ziel hat;

e. sicherzustellen, dass Fälle von Diskriminierung von Roma im Gesundheitsbereich verfolgt und bestraft werden;

f. jede Praxis der Zwangssterilisation von Roma-Frauen ausdrücklich zu verbieten;

g. die Segregation in Krankenhäusern und insbesondere auf Entbindungsstationen zu verhindern und zu bekämpfen;

8. rassistisch motivierte Gewalt und Straftaten gegen Roma zu bekämpfen und dementsprechend:

a. der Umsetzung der allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 11 von ECRI über die Bekämpfung von Rassismus und rassistisch motivierter Diskriminierung in der Polizeiarbeit, insbesondere Kapitel III derselben über die Rolle der Polizei bei der Bekämpfung rassistischer Straftaten und die Verfolgung rassistischer Zwischenfälle, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

b. ein umfassendes System für das Erfassen von Gewalttaten gegen Roma einzurichten;

c. Schritte zu ergreifen, um Roma-Opfer von rassistisch motivierter Gewalt zu ermutigen, Anzeige zu erstatten, insbesondere indem man sie auf die zuständigen Stellen aufmerksam macht und indem man sicherstellt, dass sie bei Bedarf die notwendige Unterstützung erhalten;

d. bei der Polizei, den Strafverfolgungsbehörden und Richtern ein spezielles Training über die Gesetze zur Bestrafung von rassistisch motivierten Straftaten und deren Umsetzung in Bezug auf Roma-Opfer durchzuführen;

e. sicherzustellen, dass die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden die erforderlichen Ermittlungen bei rassistisch motivierten Straftaten und Gewalttaten gegen Roma durchführen, damit die Straftäter nicht ohne Strafe davonkommen;

9. Manifestationen von Antiziganismus zu bekämpfen, die wahrscheinlich bei der Polizei auftreten, und dementsprechend:

a. der Umsetzung der Empfehlung Nr. 11 von ECRI über die Bekämpfung von Rassismus und rassistisch motivierter Diskriminierung bei der Polizeiarbeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

b. Roma, die Opfer von Misshandlungen durch die Polizei geworden sind, zu ermutigen, Anzeige zu erstatten, und ihnen die erforderliche Unterstützung anzubieten;

c. sicherzustellen, dass Ermittlungen erfolgen, wenn es Anschuldigungen für ein Fehlverhalten der Polizei gegen Roma gibt und die Täter verfolgt und bestraft werden;

d. die Polizeikräfte in Menschenrechten und der relevanten Gesetzgebung auszubilden, insbesondere um deren Verhältnis zu den Roma-Gemeinschaften zu verbessern;

e. das Wissen der Polizei über die Probleme der Roma zu erhöhen und sie im Hinblick auf die Probleme, die Roma betreffen, zu qualifizieren, insbesondere wenn es um Gewalt und rassistisch motivierte Straftaten geht, um diese Phänomene zu verhindern und zu bekämpfen;

f. Maßnahmen zu ergreifen, um die Einstellung von Roma bei der Polizei voranzubringen und zu diesem Zweck Informationskampagnen in den Roma-Gemeinschaften durchzuführen;

g. sicherzustellen, dass die Roma innerhalb der Polizeikräfte Chancengleichheit im Hinblick auf ihre berufliche Karriere erhalten;

h. eine ausreichende Anzahl von Mediatoren einzustellen und auszubilden, insbesondere aus der Roma-Bevölkerung, um einen Kontakt zwischen Roma und der Polizei sicherzustellen;

i. sicherzustellen, dass gemäß Absatz 10 der allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 11 der ECRI, ein unabhängiges Gremium für die Untersuchung von Anzeigen gegründet wird, die gegen die Polizei erhoben werden, insbesondere durch Roma;

10. Antiziganismus, die in den Medien verbreitet wird, zu bekämpfen, unter gleichzeitiger Achtung des Grundsatzes ihrer redaktionellen Unabhängigkeit, und dementsprechend:

a. sicherzustellen, dass die Gesetze tatsächlich auf jene Medien angewandt werden, die Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen Roma schüren;

b. die Medien aufzufordern, nicht die ethnische Abstammung einer Person in den Artikeln oder Berichten zu nennen, wenn dies nicht wesentlich für das Verstehen der Ereignisse ist;

c. die Medien aufzufordern, einen Verhaltenskodex zu verabschieden, u.a. zur Verhinderung der Darstellung von Informationen, die Vorurteile wiedergeben oder Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen Roma schüren könnten;

d. die Medien aufzufordern, keine Informationen zu verbreiten, die sehr wahrscheinlich Diskriminierung und Intoleranz gegen Roma schüren;

e. alle Initiativen zu unterstützen, die den Zweck verfolgen, Medienvertreter und deren Unternehmen über die Gefahren von Antiziganismus aufzuklären;

f. berufliche Gremien der Medien aufzufordern, Journalisten ein Sondertraining in Bezug auf Roma und Antiziganismus anzubieten;

g. die allgemeine Mitwirkung von Roma im Bereich der Medien zu fördern und Schritte zu ergreifen, um Journalisten und Moderatoren aus den Roma-Gemeinschaften einzustellen und auszubilden;

11. Antiziganismus in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu bekämpfen und dementsprechend:

a. sicherzustellen, dass die Antidiskriminierungsgesetze auf die Eigentümer oder auf Personen angewendet werden, die die Leitung einer öffentlich zugänglichen Einrichtung inne haben, und die Roma den Zutritt verweigern;

b. Maßnahmen zu ergreifen, um private Sicherheitsfirmen zu ermutigen, das Wissen ihrer Mitarbeiter zu erhöhen und sie auszubilden, um diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen gegen Roma zu vermeiden;

12. Antiziganismus in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen Diensten zu bekämpfen und dementsprechend:

a. sicherzustellen, dass Roma zu denselben Bedingungen wie die restliche Bevölkerung Zugang zu Sozialleistungen erhalten und dass die Antidiskriminierungsgesetze bei Bedarf angewendet werden;

b. sicherzustellen, dass die Roma-Gemeinschaften, die sich in bestimmten Nachbarschaften oder Städten konzentrieren, nicht im Hinblick auf öffentliche Dienste benachteiligt werden, i.e. Wasseranschluss, Sanitäreinrichtungen, Strom, Müllentsorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Zugang zum Straßennetz und Straßenwartung;

c. Beamten ein Training zur Prävention von Rassismus und Diskriminierung von Roma und über die zugrundeliegende Gesetzgebung anzubieten;

d. Roma aufzufordern, Anzeige zu erstatten, wenn sie sich als Opfer von Diskriminierung sehen, die durch Beamte verursacht wurde;

e. Beamte zu verfolgen und zu bestrafen, die Roma diskriminieren;

f. sicherzustellen, dass Roma dieselbe Art und Qualität von Dienstleistungen erhalten wie der Rest der Bevölkerung;

13. Antiziganismus beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu bekämpfen, insbesondere im Banken- und Versicherungssektor;

14. um die Probleme besser beurteilen zu können und mit dem Ziel, diese wirksamer zu bekämpfen und umzusetzende politische Konzepte zu verabschieden, statistische Daten über Roma zu erfassen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheit, unter gleichzeitiger Achtung der Grundsätze der Vertraulichkeit, der freiwilligen Selbstidentifikation und Einwilligungserklärung;

15. jeden öffentlichen Diskurs zu verurteilen, der öffentlich direkt oder indirekt Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen Roma schürt;

16. ein Überwachungssystem für Manifestationen von Antiziganismus über das Internet einzurichten und eine wirksame Verfolgung sicherzustellen. Dabei ist den Grundsätzen zu folgen, die im Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität in Bezug auf strafbare Handlungen rassistischer oder fremdenfeindlicher Natur festgelegt sind.

17. allgemein, um Antiziganismus und die Diskriminierung von Roma zu bekämpfen, Folgendes sicherzustellen:

a. dass der Name, der offiziell für die verschiedenen Roma-Gemeinschaften benutzt wird, der Name ist, unter dem die jeweilige Gemeinschaft selbst bekannt zu sein wünscht;

b. die Förderung und den Schutz der Roma-Kultur, die Aufklärung der restlichen Bevölkerung über die Roma-Gemeinschaften sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs;

c. die Förderung von Roma-Frauen und deren Rechten und die Bekämpfung der mehrfachen Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind;

d. dass alle Roma-Kinder bei ihrer Geburt registriert werden;

e. dass alle Roma Personalausweise erhalten;

f. dass die Gesetze über Staatsangehörigkeit die Roma nicht diskriminieren;

g. die Staatsangehörigkeit der Roma, um Fälle von Staatenlosigkeit zu vermeiden;

h. dass die Gesetze und deren Umsetzung über die Freizügigkeit von Personen Roma nicht diskriminieren;

i. eine angemessene politische Vertretung, damit die Stimme der Roma gehört wird;

j. den Zugang der Roma zur Rechtsbeihilfe, damit sie ihre Rechte bei allen Angelegenheiten wahrnehmen können;

k. die Förderung von Sport, da dies die Achtung für Vielfalt fördert und die Integration der Roma erleichtert.

Zuletzt aktualisiert am September 18, 2021 von eurogesetze

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