Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)

Vollzitat: „Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146) geändert worden ist“

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2a Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 2b Elektronische Kommunikation
§ 2c Nationales Entsorgungsprogramm
§ 2d Grundsätze der nuklearen Entsorgung

Zweiter Abschnitt
Überwachungsvorschriften

§ 3 Einfuhr und Ausfuhr
§ 4 Beförderung von Kernbrennstoffen
§ 4a Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
§ 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
§ 5 Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
§ 6 Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
§ 7 Genehmigung von Anlagen
§ 7a Vorbescheid
§ 7b Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 7c Pflichten des Genehmigungsinhabers
§ 7d Weitere Vorsorge gegen Risiken
§ 7e Ausgleich für Investitionen
§ 7f Ausgleich für Elektrizitätsmengen
§ 7g Verwaltungsverfahren
§ 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
§ 9 Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
§ 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
§ 9b Zulassungsverfahren
§ 9c Landessammelstellen
§ 9d Enteignung
§ 9e Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
§ 9f Vorarbeiten an Grundstücken
§ 9g Veränderungssperre
§ 9h Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 9i Bestandsaufnahme und Schätzung
§ 10
§ 10a Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
§ 11 Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
§ 12 Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
§ 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
§§ 12c und 12d (weggefallen)
§ 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
§ 14 Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
§ 15 Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
§ 16
§ 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 18 Entschädigung
§ 19 Staatliche Aufsicht
§ 19a Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
§ 20 Sachverständige
§ 21 Kosten
§ 21a Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
§ 21b Beiträge
§ 21c Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Dritter Abschnitt
Verwaltungsbehörden

§ 22 Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 23 Ausstattung der zuständigen Behörden
§ 23a Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
§ 23b (weggefallen)
§ 23c (weggefallen)
§ 23d Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 24 Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 24a Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung
§ 24b Selbstbewertung und internationale Prüfung

Vierter Abschnitt
Haftungsvorschriften

§ 25 Haftung für Kernanlagen
§ 25a Haftung für Reaktorschiffe
§ 26 Haftung in anderen Fällen
§ 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
§ 29 Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
§ 30 Geldrente
§ 31 Haftungshöchstgrenzen
§ 32 Verjährung
§ 33 Mehrere Verursacher
§ 34 Freistellungsverpflichtung
§ 35 Verteilungsverfahren
§ 36 (weggefallen)
§ 37 Rückgriff bei der Freistellung
§ 38 Ausgleich durch den Bund
§ 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
§ 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
§§ 41 bis 44 (weggefallen)
§ 44b Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt
Bußgeldvorschriften

§ 45 (weggefallen)
§ 46 Ordnungswidrigkeiten
§§ 47 und 48 (weggefallen)
§ 49 Einziehung
§§ 50 bis 52 (weggefallen)

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften

§ 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
§ 54 Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 55 (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 56 Genehmigungen auf Grund Landesrechts
§ 57 Abgrenzungen
§ 57a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
§ 58 Übergangsvorschriften
§ 58a (weggefallen)
§ 59 (Inkrafttreten)

Anlage 1 Begriffsbestimmungen nach § 2 Abs. 4
Anlage 2 Haftungs- und Deckungsfreigrenzen
Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a)
Elektrizitätsmengen nach § 7 Absatz 1a
Anlage 4 Sicherheitsüberprüfung nach § 19a Abs. 1

Zuletzt aktualisiert am August 17, 2021 von eurogesetze

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