Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Berechnung der Renten

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Sechster Unterabschnitt Berechnung der Renten § 93 Berechnung der Renten (1) Beiträge von Personen, die unabhängig von einer Tätigkeit als Landwirt oder mitarbeitender Familienangehöriger versicherungspflichtig waren,

Rentenrechtliche Zeiten

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Vierter Titel Rentenrechtliche Zeiten § 92 Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen (1) Für den Ehegatten gelten für die Ehezeit in der Zeit vom 1. Oktober 1957 bis 31. Dezember 1994,