Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)

Vierter Unterabschnitt
Vorzeitige Wartezeiterfüllung

§ 87 Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Die Vorschrift über die vorzeitige Wartezeiterfüllung findet nur Anwendung, wenn der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit nach dem 31. Dezember 1994 eingetreten ist.

§ 87a Regelaltersrente

Versicherte, die vor 1964 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze abweichend von § 11 Abs. 3 mit Vollendung des nachstehenden Lebensalters in Jahren und Monaten:

Geburtsjahrgänge maßgebende Regelaltersgrenze
Jahre Monate
vor 1947 65 0
1947 65 1
1948 65 2
1949 65 3
1950 65 4
1951 65 5
1952 65 6
1953 65 7
1954 65 8
1955 65 9
1956 65 10
1957 65 11
1958 66 0
1959 66 2
1960 66 4
1961 66 6
1962 66 8
1963 66 10.

§ 87b Vorzeitige Altersrente

Bei Versicherten, die vor 1958 geboren sind, sind für die Ermittlung des Zeitpunktes, ab dem eine vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs. 1 in Anspruch genommen werden kann, abweichend von § 11 Abs. 3 und § 87a folgende Regelaltersgrenzen zugrunde zu legen:

Geburtsjahrgänge Geburtsmonate maßgebende Regelaltersgrenze
Jahre Monate
vor 1957 65 0
1957
Januar 65 1
Februar 65 2
März 65 3
April 65 4
Mai 65 5
Juni 65 6
Juli 65 7
August 65 8
September 65 9
Oktober 65 10
November
und Dezember
65 11.

§ 87c Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte

Versicherte, die vor 1964 geboren sind und insgesamt 45 Jahre Zeiten nach § 23 Absatz 8 Satz 2 zweiter Halbsatz zurückgelegt haben, können die vorzeitige Altersrente abweichend von § 12 Absatz 2 frühestens mit Vollendung des nachstehenden Lebensalters in Jahren und Monaten in Anspruch nehmen:

Geburtsjahrgänge Jahre Monate
vor 1953 63  0
1953 63  2
1954 63  4
1955 63  6
1956 63  8
1957 63 10
1958 64  0
1959 64  2
1960 64  4
1961 64  6
1962 64  8
1963 64 10.

§ 87d Waisenrente

§ 304 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

Inhaltsverzeichnis der Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Zuletzt aktualisiert am Mai 28, 2021 von eurogesetze

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert