Autor: eurogesetze

Berechnung der Renten

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Sechster Unterabschnitt Berechnung der Renten § 93 Berechnung der Renten (1) Beiträge von Personen, die unabhängig von einer Tätigkeit als Landwirt oder mitarbeitender Familienangehöriger versicherungspflichtig waren, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Rentenrechtliche Zeiten

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Vierter Titel Rentenrechtliche Zeiten § 92 Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen (1) Für den Ehegatten gelten für die Ehezeit in der Zeit vom 1. Oktober 1957 bis 31. Dezember 1994, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Renten wegen Alters und Renten wegen Todes

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Fünfter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für Renten Erster Titel Renten wegen Alters und Renten wegen Todes § 88 Rente an frühere Ehegatten FacebookTwitterLinkedInPinterest

Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Vierter Unterabschnitt Vorzeitige Wartezeiterfüllung § 87 Vorzeitige Wartezeiterfüllung FacebookTwitterLinkedInPinterest