Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Verbrauchsgüterkauf

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Verbrauchsgüterkauf § 474 Verbrauchsgüterkauf (1) Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Vorkauf

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 3 Vorkauf § 463 Voraussetzungen der Ausübung Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Wiederkauf

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 2 Wiederkauf § 456 Zustandekommen des Wiederkaufs (1) Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Kauf auf Probe. Besondere Arten des Kaufs

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Besondere Arten des Kaufs Kapitel 1 Kauf auf Probe § 454 Zustandekommen des Kaufvertrags (1) Bei einem Kauf auf Probe oder auf Besichtigung steht die Billigung des gekauften FacebookTwitterLinkedInPinterest

Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern § 420 Teilbare Leistung Schulden mehrere eine teilbare Leistung oder haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Schuldübernahme

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 6 Schuldübernahme § 414 Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise FacebookTwitterLinkedInPinterest

Übertragung einer Forderung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung § 398 Abtretung Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). FacebookTwitterLinkedInPinterest