Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Abschnitt 5a. Sondervorschriften für Entnahme- und Gewebeeinrichtungen sowie für Gewebespenderlabore
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Abschnitt 5. Sondervorschriften
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Abschnitt 4. Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
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Abschnitt 3. Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
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Abschnitt 2. Allgemeine Anforderungen
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Abschnitt 1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen FacebookTwitterLinkedInPinterest
Arzneimittel-Warnhinweisverordnung (AMWarnV)
Eingangsformel Auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 3 des Arzneimittelgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2445, 2448) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: FacebookTwitterLinkedInPinterest
Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV)
§ 1 Arzneimittel, 1. die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung bestimmte Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder FacebookTwitterLinkedInPinterest