Autor: eurogesetze

Wiederverheiratung nach Todeserklärung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 4 Wiederverheiratung nach Todeserklärung § 1319 Aufhebung der bisherigen Ehe (1) Geht ein Ehegatte, nachdem der andere Ehegatte für tot erklärt worden ist, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Aufhebung der Ehe

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Aufhebung der Ehe § 1313 Aufhebung durch richterliche Entscheidung Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden. FacebookTwitterLinkedInPinterest

§ 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Ehefähigkeitszeugnis § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer (1) Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung vorbehaltlich des Artikels 13 Abs. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Eheverbote. Eingehung der Ehe

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Eheverbote § 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Ehefähigkeit. Eingehung der Ehe

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Eingehung der Ehe Untertitel 1 Ehefähigkeit § 1303 Ehemündigkeit Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Verlöbnis. Bürgerliche Ehe

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Buch 4 Familienrecht Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe Titel 1 Verlöbnis § 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens FacebookTwitterLinkedInPinterest

Pfandrecht an Rechten

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Pfandrecht an Rechten § 1273 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten (1) Gegenstand des Pfandrechts kann auch ein Recht sein. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Pfandrecht an beweglichen Sachen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 8 Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten Titel 1 Pfandrecht an beweglichen Sachen § 1204 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen FacebookTwitterLinkedInPinterest