Kosten des Verfahrens

Strafprozeßordnung (StPO) Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens § 464 Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde (1) Jedes Urteil, jeder Strafbefehl und jede eine Untersuchung einstellende Entscheidung muß darüber Bestimmung treffen,

Strafvollstreckung

Strafprozeßordnung (StPO) Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens Erster Abschnitt Strafvollstreckung § 449 Vollstreckbarkeit Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind.

Sicherungsverfahren

Strafprozeßordnung (StPO) Zweiter Abschnitt Sicherungsverfahren § 413 Zulässigkeit Führt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durch,