Verbrauchsgüterkauf

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Verbrauchsgüterkauf § 474 Verbrauchsgüterkauf (1) Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Vorkauf

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 3 Vorkauf § 463 Voraussetzungen der Ausübung Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Wiederkauf

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 2 Wiederkauf § 456 Zustandekommen des Wiederkaufs (1) Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten, FacebookTwitterLinkedInPinterest