Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 6 Beistandschaft § 1712 Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben (1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
Elterliche Sorge
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 5 Elterliche Sorge § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge).
Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 4 Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen § 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern § 1615a Anwendbare Vorschriften
Unterhaltspflicht
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Unterhaltspflicht Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1601 Unterhaltsverpflichtete
Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1600a Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit (1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (1) Die Vaterschaft darf nicht gezielt gerade zu dem Zweck anerkannt werden,
Verwandtschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 1 Allgemeine Vorschriften § 1589 Verwandtschaft (1) Personen, deren eine von der anderen abstammt,
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Unterhalt des geschiedenen Ehegatten Kapitel 1 Grundsatz § 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung
Scheidung der Ehe
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 7 Scheidung der Ehe Untertitel 1 Scheidungsgründe § 1564 Scheidung durch richterliche Entscheidung Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag