Pflegschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Pflegschaft § 1909 Ergänzungspflegschaft (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Beendigung der Vormundschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 6 Beendigung der Vormundschaft § 1882 Wegfall der Voraussetzungen Die Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Befreite Vormundschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 5 Befreite Vormundschaft § 1852 Befreiung durch den Vater (1) Der Vater kann, wenn er einen Vormund benennt, die Bestellung eines Gegenvormunds ausschließen. FacebookTwitterLinkedInPinterest