Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Pflegschaft § 1909 Ergänzungspflegschaft (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Rechtliche Betreuung (Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Rechtliche Betreuung § 1896 Voraussetzungen (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Beendigung der Vormundschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 6 Beendigung der Vormundschaft § 1882 Wegfall der Voraussetzungen Die Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Befreite Vormundschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 5 Befreite Vormundschaft § 1852 Befreiung durch den Vater (1) Der Vater kann, wenn er einen Vormund benennt, die Bestellung eines Gegenvormunds ausschließen. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Mitwirkung des Jugendamts
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 4 Mitwirkung des Jugendamts §§ 1849 und 1850 (weggefallen) § 1851 Mitteilungspflichten FacebookTwitterLinkedInPinterest
Fürsorge und Aufsicht des Familiengerichts
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Fürsorge und Aufsicht des Familiengerichts § 1837 Beratung und Aufsicht (1) Das Familiengericht berät die Vormünder. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Führung der Vormundschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Führung der Vormundschaft § 1793 Aufgaben des Vormunds, Haftung des Mündels FacebookTwitterLinkedInPinterest
Begründung der Vormundschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 3 Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft Titel 1 Vormundschaft Untertitel 1 Begründung der Vormundschaft § 1773 Voraussetzungen FacebookTwitterLinkedInPinterest
Annahme Volljähriger
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Annahme Volljähriger § 1767 Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften (1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Annahme Minderjähriger / Annahme als Kind
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 7 Annahme als Kind Untertitel 1 Annahme Minderjähriger § 1741 Zulässigkeit der Annahme (1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, FacebookTwitterLinkedInPinterest