Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG)
Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen (Abgeordnetengesetz – AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG)
Leistungen an Mitglieder des Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG)
Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Abgeordnetengesetz – AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG)
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag (Abgeordnetengesetz – AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG)
Erster Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag Zweiter Abschnitt
Verordnung zur Erhebung von Gebühren bei notifizierungsbedürftigen Verbringungen von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland (Abfallverbringungsgebührenverordnung – AbfVerbrGebV)
Eingangsformel Auf Grund des § 4 Abs. 6 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 4 des Abfallverbringungsgesetzes vom 30. September 1994 (BGBl. I S. 2771), der durch Artikel 9 Nr. 1 des Gesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S.…
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen 1) und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung 2) (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
Das G wurde als Art. 1 d. G v. 19.7.2007 I 1462 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es ist gem. seinem Art. 9 Abs. 1 Satz 1 am 28.7.2007 in Kraft getreten.
Verordnung zur Durchsetzung von Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsbußgeldverordnung – AbfVerbrBußV)
Eingangsformel Auf Grund des § 18 Abs. 5 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt den Kreis der zur Bestellung von Abfallbeauftragten Verpflichteten und die Anforderungen an Abfallbeauftragte.