Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen 1) und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung 2) (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)

Das G wurde als Art. 1 d. G v. 19.7.2007 I 1462 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es ist gem. seinem Art. 9 Abs. 1 Satz 1 am 28.7.2007 in Kraft getreten.