Versorgungsausgleich

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Sechster Abschnitt Versorgungsausgleich § 43 Interne und externe Teilung (1) Zum Ausgleich der nach diesem Gesetz erworbenen Anrechte findet zwischen den geschiedenen FacebookTwitterLinkedInPinterest

Rentenauskunft

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Vierter Abschnitt Rentenauskunft § 40 Rentenauskunft (1) Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Zuschuß zum Beitrag

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Erster Titel Zuschuß zum Beitrag § 32 Anspruchsvoraussetzungen (1) Versicherungspflichtige Landwirte erhalten einen Zuschuss zu ihrem Beitrag und zum Beitrag FacebookTwitterLinkedInPinterest

Renten wegen Todes

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Dritter Untertitel Renten wegen Todes § 14 Witwenrente und Witwerrente (1) Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, FacebookTwitterLinkedInPinterest