Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Sachverständige und Augenschein

Strafprozeßordnung (StPO) Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein § 72 Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige Auf Sachverständige ist der sechste Abschnitt über Zeugen entsprechend anzuwenden, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Zeugen

Strafprozeßordnung (StPO) Sechster Abschnitt Zeugen § 48 Zeugenpflichten; Ladung (1) Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Verfahren bei Zustellungen

Strafprozeßordnung (StPO) Abschnitt 4b Verfahren bei Zustellungen § 36 Zustellung und Vollstreckung (1) Die Zustellung von Entscheidungen ordnet der Vorsitzende an. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Gerichtliche Entscheidungen

Strafprozeßordnung (StPO) Abschnitt 4a Gerichtliche Entscheidungen § 33 Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung (1) Eine Entscheidung des Gerichts, die im Laufe einer Hauptverhandlung ergeht, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Aktenführung und Kommunikation im Verfahren

Strafprozeßordnung (StPO) Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren § 32 Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen (1) Die Akten können elektronisch geführt werden. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Strafprozeßordnung (StPO)

Inhaltsübersicht Erstes Buch Allgemeine Vorschriften Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte § 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes § 2 Verbindung und Trennung von Strafsachen § 3 Begriff des Zusammenhanges § 4 Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen § 5 Maßgebendes Verfahren §…