Strafprozeßordnung (StPO) § 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten (1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
§ 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum
Strafprozeßordnung (StPO) § 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum (1) Auch ohne Wissen der betroffenen Personen dürfen außerhalb von Wohnungen FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten
Strafprozeßordnung (StPO) § 100g Erhebung von Verkehrsdaten (1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum
Strafprozeßordnung (StPO) § 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum (1) Auch ohne Wissen der betroffenen Personen darf außerhalb von Wohnungen das nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 100e Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c
Strafprozeßordnung (StPO) § 100e Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c (1) Maßnahmen nach § 100a dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte
Strafprozeßordnung (StPO) § 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte (1) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach den §§ 100a bis 100c FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 100c Akustische Wohnraumüberwachung
Strafprozeßordnung (StPO) § 100c Akustische Wohnraumüberwachung (1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 100b Online-Durchsuchung
Strafprozeßordnung (StPO) § 100b Online-Durchsuchung (1) Auch ohne Wissen des Betroffenen darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 100a Telekommunikationsüberwachung
Strafprozeßordnung (StPO) § 100a Telekommunikationsüberwachung (1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn FacebookTwitterLinkedInPinterest
Ermittlungsmaßnahmen
Strafprozeßordnung (StPO) Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen § 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, FacebookTwitterLinkedInPinterest