Kategorie: Gesetze / Verordnungen

§ 100b Online-Durchsuchung

Strafprozeßordnung (StPO) § 100b Online-Durchsuchung (1) Auch ohne Wissen des Betroffenen darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System

Ermittlungsmaßnahmen

Strafprozeßordnung (StPO) Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen § 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können,