Kategorie: Gesetze / Verordnungen

§ 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers

Strafprozeßordnung (StPO) § 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers Verdeckte Ermittler dürfen unter Verwendung ihrer Legende eine Wohnung mit dem Einverständnis des Berechtigten betreten. FacebookTwitterLinkedInPinterest

§ 110a Verdeckter Ermittler

Strafprozeßordnung (StPO) § 110a Verdeckter Ermittler (1) Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, FacebookTwitterLinkedInPinterest

§ 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände

Strafprozeßordnung (StPO) § 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände (1) Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, FacebookTwitterLinkedInPinterest

§ 105 Verfahren bei der Durchsuchung

Strafprozeßordnung (StPO) § 105 Verfahren bei der Durchsuchung (1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen FacebookTwitterLinkedInPinterest

§ 102 Durchsuchung bei Beschuldigten

Strafprozeßordnung (StPO) § 102 Durchsuchung bei Beschuldigten Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, FacebookTwitterLinkedInPinterest

§ 100j Bestandsdatenauskunft

Strafprozeßordnung (StPO) § 100j Bestandsdatenauskunft (1) Soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und…