Strafprozeßordnung (StPO) § 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers Verdeckte Ermittler dürfen unter Verwendung ihrer Legende eine Wohnung mit dem Einverständnis des Berechtigten betreten. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
§ 110b Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers
Strafprozeßordnung (StPO) § 110b Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers (1) Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers ist erst nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft zulässig. FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 110a Verdeckter Ermittler
Strafprozeßordnung (StPO) § 110a Verdeckter Ermittler (1) Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände
Strafprozeßordnung (StPO) § 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände (1) Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 105 Verfahren bei der Durchsuchung
Strafprozeßordnung (StPO) § 105 Verfahren bei der Durchsuchung (1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 102 Durchsuchung bei Beschuldigten
Strafprozeßordnung (StPO) § 102 Durchsuchung bei Beschuldigten Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 101b Statistische Erfassung; Berichtspflichten
Strafprozeßordnung (StPO) § 101b Statistische Erfassung; Berichtspflichten (1) Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für Justiz kalenderjährlich jeweils bis zum 30. FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei der Erhebung von Verkehrsdaten
Strafprozeßordnung (StPO) § 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei der Erhebung von Verkehrsdaten (1) Bei Erhebungen von Verkehrsdaten nach § 100g FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen
Strafprozeßordnung (StPO) § 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen (1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i, 110a, 163d bis 163f gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 100j Bestandsdatenauskunft
Strafprozeßordnung (StPO) § 100j Bestandsdatenauskunft (1) Soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und…