Strafprozeßordnung (StPO) § 154b Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung (1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage kann abgesehen werden, wenn der Beschuldigte wegen der Tat einer FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
§ 154 Teileinstellung bei mehreren Taten
Strafprozeßordnung (StPO) § 154 Teileinstellung bei mehreren Taten (1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 153e Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue
Strafprozeßordnung (StPO) § 153e Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue (1) Hat das Verfahren Straftaten der in § 74a Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und in § 120 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 des Gerichtsverfassungsgesetzes…
§ 153c Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
Strafprozeßordnung (StPO) § 153c Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten (1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung von Straftaten absehen, FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
Strafprozeßordnung (StPO) § 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen (1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft FacebookTwitterLinkedInPinterest
Öffentliche Klage
Strafprozeßordnung (StPO) Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug Erster Abschnitt Öffentliche Klage § 151 Anklagegrundsatz Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Verteidigung
Strafprozeßordnung (StPO) Elfter Abschnitt Verteidigung § 137 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers (1) Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Vernehmung des Beschuldigten
Strafprozeßordnung (StPO) Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten § 133 Ladung (1) Der Beschuldigte ist zur Vernehmung schriftlich zu laden. FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 132a Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots
Strafprozeßordnung (StPO) Abschnitt 9b Vorläufiges Berufsverbot § 132a Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots FacebookTwitterLinkedInPinterest
Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
Strafprozeßordnung (StPO) Abschnitt 9a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung § 131 Ausschreibung zur Festnahme (1) Auf Grund eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls können FacebookTwitterLinkedInPinterest