Strafprozeßordnung (StPO) § 251 Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen (1) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten kann durch die Verlesung eines Protokolls FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
§ 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen
Strafprozeßordnung (StPO) § 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen (1) Besteht die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen, FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung
Strafprozeßordnung (StPO) § 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung (1) Eine Beweiserhebung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen
Strafprozeßordnung (StPO) § 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen (1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Hauptverhandlung
Strafprozeßordnung (StPO) Sechster Abschnitt Hauptverhandlung § 226 Ununterbrochene Gegenwart (1) Die Hauptverhandlung erfolgt in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen FacebookTwitterLinkedInPinterest
Vorbereitung der Hauptverhandlung
Strafprozeßordnung (StPO) Fünfter Abschnitt Vorbereitung der Hauptverhandlung § 212 Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten FacebookTwitterLinkedInPinterest
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
Strafprozeßordnung (StPO) Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens § 198 (weggefallen) § 199 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (1) Das für die Hauptverhandlung zuständige Gericht entscheidet darüber, FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 169 Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes
Strafprozeßordnung (StPO) § 169 Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes (1) In Sachen, die nach den §§ 120 oder 120b des Gerichtsverfassungsgesetzes FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 168c Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen
Strafprozeßordnung (StPO) § 168c Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (1) Bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten ist der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet. FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 168 Protokoll über richterliche Untersuchungshandlungen
Strafprozeßordnung (StPO) § 168 Protokoll über richterliche Untersuchungshandlungen Über jede richterliche Untersuchungshandlung ist ein Protokoll aufzunehmen. FacebookTwitterLinkedInPinterest