Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Revision

Strafprozeßordnung (StPO) Vierter Abschnitt Revision § 333 Zulässigkeit Gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen

Berufung

Strafprozeßordnung (StPO) Dritter Abschnitt Berufung § 312 Zulässigkeit Gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist Berufung zulässig.

Beschwerde

Strafprozeßordnung (StPO) Zweiter Abschnitt Beschwerde § 304 Zulässigkeit (1) Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren

Verfahren gegen Abwesende

Strafprozeßordnung (StPO) Achter Abschnitt Verfahren gegen Abwesende § 276 Begriff der Abwesenheit Ein Beschuldigter gilt als abwesend, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist oder wenn er sich im Ausland

§ 267 Urteilsgründe

Strafprozeßordnung (StPO) § 267 Urteilsgründe (1) Wird der Angeklagte verurteilt, so müssen die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben,