Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Willenserklärung § 116 Geheimer Vorbehalt Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Geschäftsfähigkeit
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte Titel 1 Geschäftsfähigkeit § 104 Geschäftsunfähigkeit Geschäftsunfähig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Sachen und Tiere / Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 2 Sachen und Tiere § 90 Begriff der Sache Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 89 Haftung für Organe; Insolvenz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts § 89 Haftung für Organe; Insolvenz FacebookTwitterLinkedInPinterest
§ 80 Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Stiftungen § 80 Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung (1) Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung FacebookTwitterLinkedInPinterest
Eingetragene Vereine
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 2 Eingetragene Vereine § 55 Zuständigkeit für die Registereintragung Die Eintragung eines Vereins der in § 21 FacebookTwitterLinkedInPinterest
Allgemeine Vorschriften / Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Juristische Personen Untertitel 1 Vereine Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein FacebookTwitterLinkedInPinterest
Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Personen Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit FacebookTwitterLinkedInPinterest
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Inhaltsübersicht Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Personen Titel 1 FacebookTwitterLinkedInPinterest
Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten
Strafprozeßordnung (StPO) Vierter Abschnitt Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten FacebookTwitterLinkedInPinterest