Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Aufrechnung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Aufrechnung § 387 Voraussetzungen Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind,

Hinterlegung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Hinterlegung § 372 Voraussetzungen Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten kann der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle für den Gläubiger hinterlegen,

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt,

Rücktritt

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 5 Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Untertitel 1 Rücktritt *) *) Amtlicher Hinweis: Dieser Untertitel dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG

Draufgabe, Vertragsstrafe

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 4 Draufgabe, Vertragsstrafe § 336 Auslegung der Draufgabe (1) Wird bei der Eingehung eines Vertrags etwas als Draufgabe gegeben,

Gegenseitiger Vertrag

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Gegenseitiger Vertrag § 320 Einrede des nicht erfüllten Vertrags (1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist,

Einseitige Leistungsbestimmungsrechte

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 4 Einseitige Leistungsbestimmungsrechte § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei (1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden,