Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Begriff der Schenkung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 4 Schenkung § 516 Begriff der Schenkung (1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Unentgeltliche Darlehensverträge und unentgeltliche Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 6 Unentgeltliche Darlehensverträge und unentgeltliche Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher FacebookTwitterLinkedInPinterest
Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 5 Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer § 512 Abweichende Vereinbarungen FacebookTwitterLinkedInPinterest
Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 4 Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen § 511 Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen FacebookTwitterLinkedInPinterest
Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher § 510 Ratenlieferungsverträge FacebookTwitterLinkedInPinterest
Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher § 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe FacebookTwitterLinkedInPinterest
Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 2 Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge § 491 Verbraucherdarlehensvertrag (1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Darlehensvertrag. Allgemeine Vorschriften
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 1 Darlehensvertrag Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag FacebookTwitterLinkedInPinterest
Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher *) *) Amtlicher Hinweis: FacebookTwitterLinkedInPinterest