Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterkapitel 3 Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit § 575 Zeitmietvertrag (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterkapitel 2 Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Beendigung des Mietverhältnisses

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 5 Beendigung des Mietverhältnisses Unterkapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 568 Form und Inhalt der Kündigung FacebookTwitterLinkedInPinterest

Wechsel der Vertragsparteien

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 4 Wechsel der Vertragsparteien § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters (1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Pfandrecht des Vermieters

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 3 Pfandrecht des Vermieters § 562 Umfang des Vermieterpfandrechts (1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Regelungen über die Miethöhe

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterkapitel 2 Regelungen über die Miethöhe § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Vereinbarungen über die Miete

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 2 Die Miete Unterkapitel 1 Vereinbarungen über die Miete § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten (1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Mietverhältnisse über Wohnraum

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften FacebookTwitterLinkedInPinterest