Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Mietverhältnisse über andere Sachen

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Werkwohnungen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterkapitel 4 Werkwohnungen § 576 Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen (1) Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet,