Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Behandlungsvertrag § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige,
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Dienstvertrag. Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 1 Dienstvertrag § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt,
Dienstvertrag und ähnliche Verträge
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 8 Dienstvertrag und ähnliche Verträge *) *) Amtlicher Hinweis: Dieser Titel dient der Umsetzung
Sachdarlehensvertrag. Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 7 Sachdarlehensvertrag § 607 Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag (1) Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet,
Leihe. Vertragstypische Pflichten bei der Leihe
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 6 Leihe § 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet,
Landpachtvertrag. Begriff des Landpachtvertrags
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 5 Landpachtvertrag § 585 Begriff des Landpachtvertrags (1) Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb)
Pachtvertrag. Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 4 Pachtvertrag § 581 Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag (1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet,
Mietverhältnisse über andere Sachen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Mietverhältnisse über andere Sachen § 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume (1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550,
Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 6 Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen § 577 Vorkaufsrecht des Mieters (1) Werden vermietete Wohnräume,
Werkwohnungen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterkapitel 4 Werkwohnungen § 576 Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen (1) Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet,