Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Behandlungsvertrag § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Dienstvertrag. Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 1 Dienstvertrag § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Dienstvertrag und ähnliche Verträge
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 8 Dienstvertrag und ähnliche Verträge *) *) Amtlicher Hinweis: Dieser Titel dient der Umsetzung FacebookTwitterLinkedInPinterest
Sachdarlehensvertrag. Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 7 Sachdarlehensvertrag § 607 Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag (1) Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Leihe. Vertragstypische Pflichten bei der Leihe
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 6 Leihe § 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Landpachtvertrag. Begriff des Landpachtvertrags
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 5 Landpachtvertrag § 585 Begriff des Landpachtvertrags (1) Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) FacebookTwitterLinkedInPinterest
Pachtvertrag. Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 4 Pachtvertrag § 581 Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag (1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Mietverhältnisse über andere Sachen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Mietverhältnisse über andere Sachen § 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume (1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 6 Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen § 577 Vorkaufsrecht des Mieters (1) Werden vermietete Wohnräume, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Werkwohnungen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterkapitel 4 Werkwohnungen § 576 Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen (1) Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, FacebookTwitterLinkedInPinterest