Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Nießbrauch an Rechten

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Nießbrauch an Rechten § 1068 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten (1) Gegenstand des Nießbrauchs kann auch ein Recht sein.

Nießbrauch an Sachen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Nießbrauch Untertitel 1 Nießbrauch an Sachen § 1030 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen

Ansprüche aus dem Eigentum

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 4 Ansprüche aus dem Eigentum § 985 Herausgabeanspruch Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.