Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Fürsorge und Aufsicht des Familiengerichts § 1837 Beratung und Aufsicht (1) Das Familiengericht berät die Vormünder. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Führung der Vormundschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Führung der Vormundschaft § 1793 Aufgaben des Vormunds, Haftung des Mündels FacebookTwitterLinkedInPinterest
Begründung der Vormundschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 3 Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft Titel 1 Vormundschaft Untertitel 1 Begründung der Vormundschaft § 1773 Voraussetzungen FacebookTwitterLinkedInPinterest
Annahme Volljähriger
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Annahme Volljähriger § 1767 Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften (1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Annahme Minderjähriger / Annahme als Kind
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 7 Annahme als Kind Untertitel 1 Annahme Minderjähriger § 1741 Zulässigkeit der Annahme (1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Beistandschaft / Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 6 Beistandschaft § 1712 Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben (1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben: FacebookTwitterLinkedInPinterest
Elterliche Sorge
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 5 Elterliche Sorge § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). FacebookTwitterLinkedInPinterest
Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 4 Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen § 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen FacebookTwitterLinkedInPinterest
Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern § 1615a Anwendbare Vorschriften FacebookTwitterLinkedInPinterest
Unterhaltspflicht
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Unterhaltspflicht Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1601 Unterhaltsverpflichtete FacebookTwitterLinkedInPinterest