Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Erbfolge / Erbrecht

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Buch 5 Erbrecht Abschnitt 1 Erbfolge § 1922 Gesamtrechtsnachfolge (1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

Pflegschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Pflegschaft § 1909 Ergänzungspflegschaft (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten,

Beendigung der Vormundschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 6 Beendigung der Vormundschaft § 1882 Wegfall der Voraussetzungen Die Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen.

Befreite Vormundschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 5 Befreite Vormundschaft § 1852 Befreiung durch den Vater (1) Der Vater kann, wenn er einen Vormund benennt, die Bestellung eines Gegenvormunds ausschließen.