Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Testamentsvollstrecker (Testament)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 6 Testamentsvollstrecker § 2197 Ernennung des Testamentsvollstreckers (1) Der Erblasser kann durch Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Auflage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 5 Auflage § 2192 Anzuwendende Vorschriften Auf eine Auflage finden die für letztwillige Zuwendungen geltenden Vorschriften der §§ 2065, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Vermächtnis

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 4 Vermächtnis § 2147 Beschwerter Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Einsetzung eines Nacherben (Testament)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Einsetzung eines Nacherben § 2100 Nacherbe Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe). FacebookTwitterLinkedInPinterest

Erbeinsetzung (Testament)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Erbeinsetzung § 2087 Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände (1) Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Testament (Allgemeine Vorschriften)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 3 Testament Titel 1 Allgemeine Vorschriften § 2064 Persönliche Errichtung Der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Erbschaftsanspruch

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Erbschaftsanspruch § 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts FacebookTwitterLinkedInPinterest