Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Testamentsvollstrecker (Testament)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 6 Testamentsvollstrecker § 2197 Ernennung des Testamentsvollstreckers (1) Der Erblasser kann durch Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen.

Auflage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 5 Auflage § 2192 Anzuwendende Vorschriften Auf eine Auflage finden die für letztwillige Zuwendungen geltenden Vorschriften der §§ 2065,

Vermächtnis

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 4 Vermächtnis § 2147 Beschwerter Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden.

Einsetzung eines Nacherben (Testament)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Einsetzung eines Nacherben § 2100 Nacherbe Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe).

Erbeinsetzung (Testament)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Erbeinsetzung § 2087 Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände (1) Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet,

Erbschaftsanspruch

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Erbschaftsanspruch § 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts