Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt den Kreis der zur Bestellung von Abfallbeauftragten Verpflichteten und die Anforderungen an Abfallbeauftragte. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für 1. Anzeigen der Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit durch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 53 Absatz FacebookTwitterLinkedInPinterest
Erbschaftskauf
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 9 Erbschaftskauf § 2371 Form Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf der notariellen Beurkundung. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Erbschein. Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 8 Erbschein § 2353 Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Erbverzicht. Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 7 Erbverzicht § 2346 Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit (1) Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser FacebookTwitterLinkedInPinterest
Erbunwürdigkeit. Gründe für Erbunwürdigkeit
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit § 2339 Gründe für Erbunwürdigkeit (1) Erbunwürdig ist: 1. wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 5 Pflichtteil § 2303 Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils FacebookTwitterLinkedInPinterest
Erbvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 4 Erbvertrag § 2274 Persönlicher Abschluss Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Gemeinschaftliches Testament
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 8 Gemeinschaftliches Testament § 2265 Errichtung durch Ehegatten Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Errichtung und Aufhebung eines Testaments
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments § 2229 Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit FacebookTwitterLinkedInPinterest