Die V wurde als Artikel 1 der V v. 9.5.2005 I 1292 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen.
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§ 1 Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen (1) Dieses Gesetz dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn
Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr (AEAusglV)
Eingangsformel Auf Grund des durch das Gesetz vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2441) eingefügten § 6e Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
Eingangsformel Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Befristung von Arbeitsverträgen (1) Ein die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt rechtfertigender sachlicher
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Approbationsordnung für Ärzte)
Approbationsordnung für Ärzte
Allgemeine Prüfungsbestimmungen (Approbationsordnung für Ärzte)
Approbationsordnung für Ärzte
Die ärztliche Ausbildung (Approbationsordnung für Ärzte)
Approbationsordnung für Ärzte
Approbationsordnung für Ärzte
Eingangsformel Auf Grund des § 4 der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 1993 (BGBl. I S. 512) in Verbindung mit Artikel…
Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz – AdWirkG)
§ 1 Anwendungsbereich (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für eine Annahme als Kind, die auf einer ausländischen Entscheidung oder auf ausländischen Sachvorschriften beruht.
Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung – AdVermiStAnKoV)
Eingangsformel Auf Grund des § 9c Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 4 und Abs. 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 354)