Aktiengesetz (AktG) Erster Abschnitt Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen Erster Unterabschnitt Allgemeines § 241 Nichtigkeitsgründe Ein Beschluß der Hauptversammlung ist außer in den Fällen des § 192 Abs. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
Aktiengesetz (AktG) Dritter Unterabschnitt Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien § 237 Voraussetzungen (1) Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden. FacebookTwitterLinkedInPinterest
Vereinfachte Kapitalherabsetzung (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Zweiter Unterabschnitt Vereinfachte Kapitalherabsetzung § 229 Voraussetzungen (1) Eine Herabsetzung des Grundkapitals, die dazu dienen soll, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Ordentliche Kapitalherabsetzung (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Dritter Abschnitt Maßnahmen der Kapitalherabsetzung Erster Unterabschnitt Ordentliche Kapitalherabsetzung § 222 Voraussetzungen (1) Eine Herabsetzung des Grundkapitals FacebookTwitterLinkedInPinterest
Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Fünfter Unterabschnitt Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen § 221 (1) Schuldverschreibungen, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Vierter Unterabschnitt Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln § 207 Voraussetzungen (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals durch Umwandlung FacebookTwitterLinkedInPinterest
Genehmigtes Kapital (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Dritter Unterabschnitt Genehmigtes Kapital § 202 Voraussetzungen (1) Die Satzung kann den Vorstand für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft ermächtigen, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Bedingte Kapitalerhöhung (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung § 192 Voraussetzungen (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen, FacebookTwitterLinkedInPinterest
Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung Erster Abschnitt Satzungsänderung § 179 Beschluß der Hauptversammlung FacebookTwitterLinkedInPinterest
Feststellung des Jahresabschlusses. Gewinnverwendung (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Dritter Abschnitt Feststellung des Jahresabschlusses. Gewinnverwendung Erster Unterabschnitt Feststellung des Jahresabschlusses FacebookTwitterLinkedInPinterest