Aktiengesetz (AktG) Erster Abschnitt Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen Erster Unterabschnitt Allgemeines § 241 Nichtigkeitsgründe Ein Beschluß der Hauptversammlung ist außer in den Fällen des § 192 Abs.
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
Aktiengesetz (AktG) Dritter Unterabschnitt Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien § 237 Voraussetzungen (1) Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden.
Vereinfachte Kapitalherabsetzung (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Zweiter Unterabschnitt Vereinfachte Kapitalherabsetzung § 229 Voraussetzungen (1) Eine Herabsetzung des Grundkapitals, die dazu dienen soll,
Ordentliche Kapitalherabsetzung (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Dritter Abschnitt Maßnahmen der Kapitalherabsetzung Erster Unterabschnitt Ordentliche Kapitalherabsetzung § 222 Voraussetzungen (1) Eine Herabsetzung des Grundkapitals
Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Fünfter Unterabschnitt Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen § 221 (1) Schuldverschreibungen,
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Vierter Unterabschnitt Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln § 207 Voraussetzungen (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals durch Umwandlung
Genehmigtes Kapital (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Dritter Unterabschnitt Genehmigtes Kapital § 202 Voraussetzungen (1) Die Satzung kann den Vorstand für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft ermächtigen,
Bedingte Kapitalerhöhung (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung § 192 Voraussetzungen (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen,
Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung Erster Abschnitt Satzungsänderung § 179 Beschluß der Hauptversammlung
Feststellung des Jahresabschlusses. Gewinnverwendung (Aktiengesetz)
Aktiengesetz (AktG) Dritter Abschnitt Feststellung des Jahresabschlusses. Gewinnverwendung Erster Unterabschnitt Feststellung des Jahresabschlusses