Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Zweiter Abschnitt Datenschutz § 59 Mitgliedsnummer (1) Die landwirtschaftliche Alterskasse kann für Personen eine Mitgliedsnummer vergeben,
Kategorie: Gesetze / Verordnungen
Versorgungsausgleich
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Sechster Abschnitt Versorgungsausgleich § 43 Interne und externe Teilung (1) Zum Ausgleich der nach diesem Gesetz erworbenen Anrechte findet zwischen den geschiedenen
Rentenauskunft
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Vierter Abschnitt Rentenauskunft § 40 Rentenauskunft (1) Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben,
Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Dritter Abschnitt Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
Zuschuß zum Beitrag
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Erster Titel Zuschuß zum Beitrag § 32 Anspruchsvoraussetzungen (1) Versicherungspflichtige Landwirte erhalten einen Zuschuss zu ihrem Beitrag und zum Beitrag
Zusammentreffen von Renten mit Einkommen
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Vierter Titel Zusammentreffen von Renten mit Einkommen § 27 Zusammentreffen von Renten (1) Bestehen für denselben Zeitraum Ansprüche auf Altersrente
Berechnung der Renten
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Zweiter Titel Berechnung der Renten § 23 Berechnung der Renten (1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn
Renten wegen Todes
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Dritter Untertitel Renten wegen Todes § 14 Witwenrente und Witwerrente (1) Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben,
Renten wegen Erwerbsminderung
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Zweiter Untertitel Renten wegen Erwerbsminderung § 13 Renten wegen Erwerbsminderung
Renten wegen Alters
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) Erster Untertitel Renten wegen Alters