Kategorie: Gesetze / Verordnungen

Gesetz über Rabatte für Arzneimittel

§ 1 Anspruch auf Abschläge Die pharmazeutischen Unternehmer haben den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel,