Strafprozeßordnung (StPO) Siebter Abschnitt Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung § 275a Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl
Autor: eurogesetze
§ 273 Beurkundung der Hauptverhandlung
Strafprozeßordnung (StPO) § 273 Beurkundung der Hauptverhandlung (1) Das Protokoll muß den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung im wesentlichen wiedergeben
§ 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung
Strafprozeßordnung (StPO) § 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung (1) Wird in dem Urteil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt,
§ 267 Urteilsgründe
Strafprozeßordnung (StPO) § 267 Urteilsgründe (1) Wird der Angeklagte verurteilt, so müssen die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben,
§ 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten
Strafprozeßordnung (StPO) § 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (1) Das Gericht kann sich in geeigneten Fällen mit den Verfahrensbeteiligten nach Maßgabe der folgenden Absätze
§ 255a Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung
Strafprozeßordnung (StPO) § 255a Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung (1) Für die Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer Zeugenvernehmung gelten die Vorschriften zur Verlesung eines Protokolls
§ 251 Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen
Strafprozeßordnung (StPO) § 251 Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen (1) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten kann durch die Verlesung eines Protokolls
§ 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen
Strafprozeßordnung (StPO) § 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen (1) Besteht die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen,
§ 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung
Strafprozeßordnung (StPO) § 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung (1) Eine Beweiserhebung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Beweismittel oder die zu beweisende Tatsache
§ 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen
Strafprozeßordnung (StPO) § 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen (1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme.