Strafprozeßordnung (StPO) Vierter Abschnitt Sonstige Befugnisse des Verletzten § 406d Auskunft über den Stand des Verfahrens (1) Dem Verletzten ist, soweit es ihn betrifft, auf Antrag mitzuteilen:
Autor: eurogesetze
Entschädigung des Verletzten
Strafprozeßordnung (StPO) Dritter Abschnitt Entschädigung des Verletzten § 403 Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten
Nebenklage
Strafprozeßordnung (StPO) Zweiter Abschnitt Nebenklage § 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen,
Beteiligung des Verletzten am Verfahren / Privatklage
Strafprozeßordnung (StPO) Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren Erster Abschnitt Privatklage § 374 Zulässigkeit; Privatklageberechtigte
Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Strafprozeßordnung (StPO) Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
Revision
Strafprozeßordnung (StPO) Vierter Abschnitt Revision § 333 Zulässigkeit Gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen
Berufung
Strafprozeßordnung (StPO) Dritter Abschnitt Berufung § 312 Zulässigkeit Gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist Berufung zulässig.
Beschwerde
Strafprozeßordnung (StPO) Zweiter Abschnitt Beschwerde § 304 Zulässigkeit (1) Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren
Rechtsmittel / Allgemeine Vorschriften
Strafprozeßordnung (StPO) Drittes Buch Rechtsmittel Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 296 Rechtsmittelberechtigte (1) Die zulässigen Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen
Verfahren gegen Abwesende
Strafprozeßordnung (StPO) Achter Abschnitt Verfahren gegen Abwesende § 276 Begriff der Abwesenheit Ein Beschuldigter gilt als abwesend, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist oder wenn er sich im Ausland