Autor: eurogesetze

Sonstige Befugnisse des Verletzten

Strafprozeßordnung (StPO) Vierter Abschnitt Sonstige Befugnisse des Verletzten § 406d Auskunft über den Stand des Verfahrens (1) Dem Verletzten ist, soweit es ihn betrifft, auf Antrag mitzuteilen:

Entschädigung des Verletzten

Strafprozeßordnung (StPO) Dritter Abschnitt Entschädigung des Verletzten § 403 Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten

Nebenklage

Strafprozeßordnung (StPO) Zweiter Abschnitt Nebenklage § 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen,

Revision

Strafprozeßordnung (StPO) Vierter Abschnitt Revision § 333 Zulässigkeit Gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen

Berufung

Strafprozeßordnung (StPO) Dritter Abschnitt Berufung § 312 Zulässigkeit Gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist Berufung zulässig.

Beschwerde

Strafprozeßordnung (StPO) Zweiter Abschnitt Beschwerde § 304 Zulässigkeit (1) Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren

Verfahren gegen Abwesende

Strafprozeßordnung (StPO) Achter Abschnitt Verfahren gegen Abwesende § 276 Begriff der Abwesenheit Ein Beschuldigter gilt als abwesend, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist oder wenn er sich im Ausland