Autor: eurogesetze

Kosten des Verfahrens

Strafprozeßordnung (StPO) Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens § 464 Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde (1) Jedes Urteil, jeder Strafbefehl und jede eine Untersuchung einstellende Entscheidung muß darüber Bestimmung treffen,

Strafvollstreckung

Strafprozeßordnung (StPO) Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens Erster Abschnitt Strafvollstreckung § 449 Vollstreckbarkeit Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind.

Beschleunigtes Verfahren

Strafprozeßordnung (StPO) Abschnitt 2a Beschleunigtes Verfahren § 417 Zulässigkeit Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung

Sicherungsverfahren

Strafprozeßordnung (StPO) Zweiter Abschnitt Sicherungsverfahren § 413 Zulässigkeit Führt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durch,

Verfahren bei Strafbefehlen

Strafprozeßordnung (StPO) Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens Erster Abschnitt Verfahren bei Strafbefehlen § 407 Zulässigkeit (1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren,