Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 4 Fristen, Termine § 186 Geltungsbereich Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen
Autor: eurogesetze
Einwilligung und Genehmigung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 6 Einwilligung und Genehmigung § 182 Zustimmung (1) Hängt die Wirksamkeit eines Vertrags oder eines einseitigen Rechtsgeschäfts, das einem anderen gegenüber vorzunehmen ist,
Vertretung und Vollmacht
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 5 Vertretung und Vollmacht § 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters (1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt,
Bedingung und Zeitbestimmung / Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 4 Bedingung und Zeitbestimmung § 158 Aufschiebende und auflösende Bedingung (1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen,
Vertrag / Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Vertrag § 145 Bindung an den Antrag Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden,
Willenserklärung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 2 Willenserklärung § 116 Geheimer Vorbehalt Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält,
Geschäftsfähigkeit
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte Titel 1 Geschäftsfähigkeit § 104 Geschäftsunfähigkeit Geschäftsunfähig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
Sachen und Tiere / Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 2 Sachen und Tiere § 90 Begriff der Sache Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
§ 89 Haftung für Organe; Insolvenz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts § 89 Haftung für Organe; Insolvenz
§ 80 Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Stiftungen § 80 Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung (1) Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung