Autor: eurogesetze

Regelungen über die Miethöhe

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterkapitel 2 Regelungen über die Miethöhe § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.

Vereinbarungen über die Miete

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 2 Die Miete Unterkapitel 1 Vereinbarungen über die Miete § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten (1) Die Vertragsparteien können vereinbaren,

Begriff der Schenkung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 4 Schenkung § 516 Begriff der Schenkung (1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert,