Autor: eurogesetze

Zahlungsdienste und E-Geld

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Zahlungsdienste Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 675c Zahlungsdienste und E-Geld (1) Auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Geschäftsbesorgungsvertrag

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Geschäftsbesorgungsvertrag Amtlicher Hinweis: Dieser Untertitel dient der Umsetzung 1. der Richtlinie 97/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates FacebookTwitterLinkedInPinterest

Auftrag

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 12 Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste Untertitel 1 Auftrag § 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Auslobung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 11 Auslobung § 657 Bindendes Versprechen Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Ehevermittlung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 3 Ehevermittlung § 656 Heiratsvermittlung (1) Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder FacebookTwitterLinkedInPinterest

Maklervertrag. Allgemeine Vorschriften

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 10 Maklervertrag Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften § 652 Entstehung des Lohnanspruchs (1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung FacebookTwitterLinkedInPinterest