Autor: eurogesetze

Pflegschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 3 Pflegschaft § 1909 Ergänzungspflegschaft (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Beendigung der Vormundschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 6 Beendigung der Vormundschaft § 1882 Wegfall der Voraussetzungen Die Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Befreite Vormundschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 5 Befreite Vormundschaft § 1852 Befreiung durch den Vater (1) Der Vater kann, wenn er einen Vormund benennt, die Bestellung eines Gegenvormunds ausschließen. FacebookTwitterLinkedInPinterest

Mitwirkung des Jugendamts

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 4 Mitwirkung des Jugendamts §§ 1849 und 1850 (weggefallen) § 1851 Mitteilungspflichten FacebookTwitterLinkedInPinterest

Führung der Vormundschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Führung der Vormundschaft § 1793 Aufgaben des Vormunds, Haftung des Mündels FacebookTwitterLinkedInPinterest

Begründung der Vormundschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 3 Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft Titel 1 Vormundschaft Untertitel 1 Begründung der Vormundschaft § 1773 Voraussetzungen FacebookTwitterLinkedInPinterest

Annahme Volljähriger

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Annahme Volljähriger § 1767 Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften (1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, FacebookTwitterLinkedInPinterest

Annahme Minderjähriger / Annahme als Kind

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 7 Annahme als Kind Untertitel 1 Annahme Minderjähriger § 1741 Zulässigkeit der Annahme (1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, FacebookTwitterLinkedInPinterest