Strafprozeßordnung (StPO) § 105 Verfahren bei der Durchsuchung (1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen
Autor: eurogesetze
§ 102 Durchsuchung bei Beschuldigten
Strafprozeßordnung (StPO) § 102 Durchsuchung bei Beschuldigten Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist,
§ 101b Statistische Erfassung; Berichtspflichten
Strafprozeßordnung (StPO) § 101b Statistische Erfassung; Berichtspflichten (1) Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für Justiz kalenderjährlich jeweils bis zum 30.
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei der Erhebung von Verkehrsdaten
Strafprozeßordnung (StPO) § 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei der Erhebung von Verkehrsdaten (1) Bei Erhebungen von Verkehrsdaten nach § 100g
§ 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen
Strafprozeßordnung (StPO) § 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen (1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i, 110a, 163d bis 163f gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist,
§ 100j Bestandsdatenauskunft
Strafprozeßordnung (StPO) § 100j Bestandsdatenauskunft (1) Soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und…
§ 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten
Strafprozeßordnung (StPO) § 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten (1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung,
§ 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum
Strafprozeßordnung (StPO) § 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum (1) Auch ohne Wissen der betroffenen Personen dürfen außerhalb von Wohnungen
§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten
Strafprozeßordnung (StPO) § 100g Erhebung von Verkehrsdaten (1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer
§ 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum
Strafprozeßordnung (StPO) § 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum (1) Auch ohne Wissen der betroffenen Personen darf außerhalb von Wohnungen das nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört