Autor: eurogesetze

§ 111i Insolvenzverfahren

Strafprozeßordnung (StPO) § 111i Insolvenzverfahren (1) Ist mindestens einem Verletzten aus der Tat ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen FacebookTwitterLinkedInPinterest

§ 111c Vollziehung der Beschlagnahme

Strafprozeßordnung (StPO) § 111c Vollziehung der Beschlagnahme (1) Die Beschlagnahme einer beweglichen Sache wird dadurch vollzogen, dass die Sache in Gewahrsam genommen wird. FacebookTwitterLinkedInPinterest

§ 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers

Strafprozeßordnung (StPO) § 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers Verdeckte Ermittler dürfen unter Verwendung ihrer Legende eine Wohnung mit dem Einverständnis des Berechtigten betreten. FacebookTwitterLinkedInPinterest

§ 110a Verdeckter Ermittler

Strafprozeßordnung (StPO) § 110a Verdeckter Ermittler (1) Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, FacebookTwitterLinkedInPinterest

§ 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände

Strafprozeßordnung (StPO) § 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände (1) Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, FacebookTwitterLinkedInPinterest