Autor: eurogesetze

§ 111i Insolvenzverfahren

Strafprozeßordnung (StPO) § 111i Insolvenzverfahren (1) Ist mindestens einem Verletzten aus der Tat ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen

§ 110a Verdeckter Ermittler

Strafprozeßordnung (StPO) § 110a Verdeckter Ermittler (1) Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen,