Autor: eurogesetze

Öffentliche Klage

Strafprozeßordnung (StPO) Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug Erster Abschnitt Öffentliche Klage § 151 Anklagegrundsatz Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.

Verteidigung

Strafprozeßordnung (StPO) Elfter Abschnitt Verteidigung § 137 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers (1) Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.