{"id":992,"date":"2021-03-22T17:51:50","date_gmt":"2021-03-22T17:51:50","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=992"},"modified":"2021-03-22T17:51:50","modified_gmt":"2021-03-22T17:51:50","slug":"verbraucherbauvertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=992","title":{"rendered":"Verbraucherbauvertrag"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Kapitel 3<br \/>\nVerbraucherbauvertrag<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 650i Verbraucherbauvertrag<\/strong><\/p>\n<p>(1) Verbraucherbauvertr\u00e4ge sind Vertr\u00e4ge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau<!--more--> eines neuen Geb\u00e4udes oder zu erheblichen Umbauma\u00dfnahmen an einem bestehenden Geb\u00e4ude verpflichtet wird.<\/p>\n<p>(2) Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr Verbraucherbauvertr\u00e4ge gelten erg\u00e4nzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 650j Baubeschreibung<\/strong><\/p>\n<p>Der Unternehmer hat den Verbraucher \u00fcber die sich aus Artikel 249 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche ergebenden Einzelheiten in der dort vorgesehenen Form zu unterrichten, es sei denn, der Verbraucher oder ein von ihm Beauftragter macht die wesentlichen Planungsvorgaben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 650k Inhalt des Vertrags<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Angaben der vorvertraglich zur Verf\u00fcgung gestellten Baubeschreibung in Bezug auf die Bauausf\u00fchrung werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart.<\/p>\n<p>(2) Soweit die Baubeschreibung unvollst\u00e4ndig oder unklar ist, ist der Vertrag unter Ber\u00fccksichtigung s\u00e4mtlicher vertragsbegleitender Umst\u00e4nde, insbesondere des Komfort- und Qualit\u00e4tsstandards nach der \u00fcbrigen Leistungsbeschreibung, auszulegen. Zweifel bei der Auslegung des Vertrags bez\u00fcglich der vom Unternehmer geschuldeten Leistung gehen zu dessen Lasten.<\/p>\n<p>(3) Der Bauvertrag muss verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks oder, wenn dieser Zeitpunkt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bauvertrags nicht angegeben werden kann, zur Dauer der Bauausf\u00fchrung enthalten. Enth\u00e4lt der Vertrag diese Angaben nicht, werden die vorvertraglich in der Baubeschreibung \u00fcbermittelten Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks oder zur Dauer der Bauausf\u00fchrung Inhalt des Vertrags.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 650l Widerrufsrecht<\/strong><\/p>\n<p>Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 355 zu, es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher nach Ma\u00dfgabe des Artikels 249 \u00a7 3 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche \u00fcber sein Widerrufsrecht zu belehren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 650m Abschlagszahlungen; Absicherung des Verg\u00fctungsanspruchs<\/strong><\/p>\n<p>(1) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach \u00a7 632a, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtverg\u00fctung einschlie\u00dflich der Verg\u00fctung f\u00fcr Nachtragsleistungen nach \u00a7 650c nicht \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>(2) Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit f\u00fcr die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche M\u00e4ngel in H\u00f6he von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtverg\u00fctung zu leisten. Erh\u00f6ht sich der Verg\u00fctungsanspruch infolge einer Anordnung des Verbrauchers nach den \u00a7\u00a7 650b und 650c oder infolge sonstiger \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrags um mehr als 10 Prozent, ist dem Verbraucher bei der n\u00e4chsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in H\u00f6he von 5 Prozent des zus\u00e4tzlichen Verg\u00fctungsanspruchs zu leisten. Auf Verlangen des Unternehmers ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der Verbraucher die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zur\u00fcckh\u00e4lt.<\/p>\n<p>(3) Sicherheiten nach Absatz 2 k\u00f6nnen auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Gesch\u00e4ftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden.<\/p>\n<p>(4) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach \u00a7 632a, ist eine Vereinbarung unwirksam, die den Verbraucher zu einer Sicherheitsleistung f\u00fcr die vereinbarte Verg\u00fctung verpflichtet, die die n\u00e4chste Abschlagszahlung oder 20 Prozent der vereinbarten Verg\u00fctung \u00fcbersteigt. Gleiches gilt, wenn die Parteien Abschlagszahlungen vereinbart haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 650n Erstellung und Herausgabe von Unterlagen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Rechtzeitig vor Beginn der Ausf\u00fchrung einer geschuldeten Leistung hat der Unternehmer diejenigen Planungsunterlagen zu erstellen und dem Verbraucher herauszugeben, die dieser ben\u00f6tigt, um gegen\u00fcber Beh\u00f6rden den Nachweis f\u00fchren zu k\u00f6nnen, dass die Leistung unter Einhaltung der einschl\u00e4gigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgef\u00fchrt werden wird. Die Pflicht besteht nicht, soweit der Verbraucher oder ein von ihm Beauftragter die wesentlichen Planungsvorgaben erstellt.<\/p>\n<p>(2) Sp\u00e4testens mit der Fertigstellung des Werks hat der Unternehmer diejenigen Unterlagen zu erstellen und dem Verbraucher herauszugeben, die dieser ben\u00f6tigt, um gegen\u00fcber Beh\u00f6rden den Nachweis f\u00fchren zu k\u00f6nnen, dass die Leistung unter Einhaltung der einschl\u00e4gigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgef\u00fchrt worden ist.<\/p>\n<p>(3) Die Abs\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn ein Dritter, etwa ein Darlehensgeber, Nachweise f\u00fcr die Einhaltung bestimmter Bedingungen verlangt und wenn der Unternehmer die berechtigte Erwartung des Verbrauchers geweckt hat, diese Bedingungen einzuhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=798\">Inhaltsverzeichnis des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=992\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=992&text=Verbraucherbauvertrag\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=992&title=Verbraucherbauvertrag\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=992&description=Verbraucherbauvertrag\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 3 Verbraucherbauvertrag \u00a7 650i Verbraucherbauvertrag (1) Verbraucherbauvertr\u00e4ge sind Vertr\u00e4ge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=992\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-992","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/992","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=992"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/992\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":993,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/992\/revisions\/993"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=992"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=992"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=992"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}